Pressemitteilungen Fraktion
18. 12. 2012
Wir freuen uns sehr, dass Österreich nach Irland das nunmehr zweite Land ist, das dem Europäischen Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie wegen erheblicher Zweifel an der Gültigkeit vorgelegt hat. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, hat Recht, wenn er sagt, dass die Vorratsdatenspeicherung fast ausschließlich Personen betrifft, die keinen Anlass für die Datenspeicherung gegeben haben.
Die Fragen des Verfassungsgerichtshofes sind sehr detailliert und werfen auch grundsätzliche Fragen zum Niveau des Grundrechtsschutz in der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten auf. Auch dieses Urteil verspricht daher ein Urteil mit Signalwirkung für die gesamte Grundrechtsentwicklung in der Europäischen Union zu werden.
Gerade aufgrund dieser neuen Klage werden wir nicht müde, an die Kommission zu appellieren, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung eben dieser umstrittenen Richtlinie, nicht weiter zu verfolgen. Ein Aussetzungsbeschluss des Europäischen Gerichtshofes steht sowieso an, wenn mehrere Verfahren in derselben Sache anhängig sind.
SCHULZ: Vorratsdatenspeicherung immer umstrittener
BERLIN. Zur Ankündigung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorzulegen, erklärt der Obmann der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" und Mitglied im Innenausschuss Jimmy SCHULZ:Wir freuen uns sehr, dass Österreich nach Irland das nunmehr zweite Land ist, das dem Europäischen Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie wegen erheblicher Zweifel an der Gültigkeit vorgelegt hat. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, hat Recht, wenn er sagt, dass die Vorratsdatenspeicherung fast ausschließlich Personen betrifft, die keinen Anlass für die Datenspeicherung gegeben haben.
Die Fragen des Verfassungsgerichtshofes sind sehr detailliert und werfen auch grundsätzliche Fragen zum Niveau des Grundrechtsschutz in der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten auf. Auch dieses Urteil verspricht daher ein Urteil mit Signalwirkung für die gesamte Grundrechtsentwicklung in der Europäischen Union zu werden.
Gerade aufgrund dieser neuen Klage werden wir nicht müde, an die Kommission zu appellieren, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung eben dieser umstrittenen Richtlinie, nicht weiter zu verfolgen. Ein Aussetzungsbeschluss des Europäischen Gerichtshofes steht sowieso an, wenn mehrere Verfahren in derselben Sache anhängig sind.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
1030-Schulz-Vorratsdatenspeicherung.pdf (2012-12-18, 92.44 KB)